Seit einigen Monaten werden verschiedene Typen konventioneller Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Besonders betroffen sind die linearen T8- und T5-Leuchtstoffröhren, deren Produktion und Inverkehrbringung nun stufenweise verboten wurde. Ausschlaggebend dafür ist die RoHS-Richtlinie. Diese fordert die Einschränkung der Verwendung von Gefahrenstoffen. Damit wird auf die Beschränkung der Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln abgezielt. Denn Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff. Der Einsatz dieses Schwermetalls in Elektro- oder Elektronikgeräten ist untersagt, weshalb seit Ende August 2023 auch die T8- und T5-Leuchtstoffröhren verboten sind. Das Verbot gilt für die Produktion und Inverkehrbringung, nicht aber für die Verwendung. Nach wie vor erlaubt sind ausserdem der Verkauf oder Erwerb von Lagerware. Allerdings werden bestimmte Typen von T8-Leuchtstoffröhren ab Ende August 2025 auch nicht mehr für den Abverkauf und den Handel zugelassen sein.
Fall bei Ihnen zuhause oder auch im Geschäft noch Leuchtstoffröhren oder andere Leuchtstofflampen für Helligkeit sorgen, drängt sich die Frage nach deren Ersatz auf. Wohl lassen sich, solange der Handel mit Lagerware erlaubt ist, Vorräte mit Leuchtstofflampen anlegen. Allerdings werden diese aufgrund des weitgehenden Produktionsverbots von konventionellen Leuchtmitteln über kurz oder lang zur Neige gehen. Daher ist der Umstieg auf moderne, effizientere Lichtquellen die zukunftsträchtige Lösung. Hierbei eignen sich gerade LED-Leuchtmittel. So weisen, verglichen mit anderen Leuchtmitteln, etwa LED-Röhren eine sehr hohe Energieeffizienz auf. Darüber hinaus bedarf es für LED keinerlei schädlicher Chemikalien. LED-Licht überzeugt ausserdem mit einer langen Lebensdauer, Flexibilität hinsichtlich der Lichtfarbe und hervorragenden lichttechnischen Werten. Doch bedenken Sie beim Ersatz von Leuchtstofflampen mit LED-Leuchtmitteln bitte noch Folgendes:
Leuchtstoffröhren und dergleichen, einschliesslich Energiesparlampen, müssen als Sondermüll behandelt werden. Daher können sie beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder beim Handel für die umweltgerechte Entsorgung abgegeben werden.
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