Förderung von Solaranlagen in der Schweiz

Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen: Welche Förderung beansprucht werden kann, ist von der Grösse des Daches abhängig. Die KLEIV (kleine Einmalvergütung) ist für Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² gedacht. In der Regel haben Privatkunden keine Anlage, welche grösser als 600 m² ist. Grössere Anlagen ab 600 m² werden entweder mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) oder der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gefördert.

Kleine Einmalvergütung (KLEIV)

Die KLEIV ist eine einmalige Vergütung, die maximal 30% der Investitionskosten der Solaranlage deckt und vom Bundesamt für Energie an den Solaranlagen-Besitzer ausgezahlt wird. Nach erfolgter Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert es 2 Jahre bis zur Auszahlung der kleinen Einmalvergütung. Sie erhalten vom Bund bis zu 30% der Kosten für eine Solaranlage zurück.

So könnte eine konkrete Berechnung der KLEIV aussehen:
5-Personen-Haushalt
Neue Photovoltaikanlage von 40 m², ca. 7 kWp
Anschaffungskosten = ca. 24'000 CHF
Berechnung Förderung: Grundbetrag + Leistungsbetrag = Einmalvergütung
Vergütung: Grundbeitrag + 7 x Leistungsbeitrag = 1’400.– + 7 x 340.– = 3'780.–

Um die Fördermittel zu erhalten, gilt es verschiedene Formulare bei diversen Behörden-Stellen einzuholen. Elektro Haldemann übernimmt für Sie die komplette administrative Abwicklung. Zum finanziellen Anreiz der Förderung kommen beim Kauf einer Solaranlage noch positive Auswirkungen auf die Steuern.

Steuervergünstigung für Photovoltaikanlagen

Solaranlage auf das Dach – Steuern runter. Unabhängig von der gewählten Förderungsart können Sie die Investitionskosten für Ihre Photovoltaik-Anlage vollständig von den Steuern abziehen. Dieser vollständige Steuerabzug gilt aktuell in allen Schweizer Kantonen (abgesehen von Luzern und Graubünden).

Fördergelder für Wärmepumpenheizungen

Die Kombination einer Solaranlage auf dem Dach mit einer Wärmepumpenheizung ergibt einen optimalen energetischen Effekt und ökonomischen Nutzen.
Wer im Kanton Bern seine bestehende Elektro- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält seit dem 15. Juli 2019 Fördergelder in der Höhe von CHF 10’000.–. Die Subventionen sind somit CHF 5’500.– höher als bis anhin. Die Bedingungen und Auflagen um von den Förderbeiträgen zu profitieren finden Sie auf der Webseite der Energieförderung Kanton Bern.

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